Sachleistungen
Mit den "Sachleistungen" werden nicht etwa "Sachen", sondern die Dienstleistungen professioneller Pflegeeinrichtungen finanziert.
Weil das erheblich teurer ist als private Hilfen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über den Zahlen für's Pflegegeld.
Die Pflegekasse zahlt direkt an die Pflegeeinrichtung.
Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird,
kann der "Überschuss" anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Dieses Vorgehen wird als Kombinationsleistung bezeichnet.
Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen ...
müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen.
Können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.