Leistungen
Leistungen Human Pflege Bad Berneck
Definition Pflege: Pflege ist soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen.
Individuelle Beratung
umfasst u.a.
- Antragstellung / Leistungsvoraussetzung
- Vorbereitung auf den MDK Besuch
- Höherstufungsantrag
Grundpflege - Behandlungspflege
umfasst u.a.
- Körperpflege
(z.B. Duschen, Baden, Waschen) im Bett, am Waschbecken
Hauswirtschaftliche Versorgung
umfasst u.a.
- Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches
- Abfallentsorgung
Sterbebegleitung
Im Vordergrund der pflegerischen und medizinischen Betreuung Sterbender steht das Recht auf einen friedvollen, schmerzfreien und würdevollen Tod.
Leistungen
Grundpflege umfasst u.a.
- Körperpflege (z.B. Duschen, Baden, Waschen ) im Bett, am Waschbecken etc.
- Mund- und Zahnpflege - Rasur - Nasen - Augen - Ohren - Fußpflege
- Lagerung – Mobilisation
- Ernährung – Ausscheidungen
- Essen auf Rädern
- Versorgung von MRSA-Patienten
Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung umfasst u.a.
- Wundmanagement - Wundversorgung
- Injektionen – Medikamentenabgabe
- Kompressionsstrümpfe - Kompressionsverbände moderne Kompressionstherapie
- Stomaversorgung
- Versorgung von Diabetikern nach neuesten medinzischen Erkenntnissen
- Legen von s.c. Infusionen, an- und abhängen von Infusionen und über Port-a-cath
- Katheterisierung
- Versorgung bei PEG
Kleine Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches
- Abfallentsorgung
- Wohnungsauflösung und Entrümpelungn
Große Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst u.a.
- Reinigung des Fußbodens, der Möbel etc.
Serviceleistung umfasst u.a.
- Rezept – und Medikamentenbesorgung
- Antragstellung und Antragsbearbeitung
- Hunde ausführen und versorgen
- Einkäufe
- Behördengänge
- Ärzte-Fahrten
- Versorgung nach Unfällen und Abrechnung mit Ihrer privaten Unfallversicherung
Vermittlung von Alltagshilfen umfasst u.a.
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Fußpflege, Friseur etc.
- Hausmeister-Service, Gartenarbeiten
- Essen auf Rädern
- Vermittlung von Hausnotruf
Individuelle Beratung umfasst u.a.
- Antragstellung / Leistungsvoraussetzung
- Vorbereitung auf den MDK Besuch
- Höherstufungsantrag
- Informationen bzgl. Leistungsarten (Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kombinationsleistung, Kurzzeitpflege)
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- Ruhen der Leistungsansprüche ect.
Pflegeberatung
Unsere Pflegeberatung bietet Ihnen kostenfrei eine individuelle und neutrale Beratung, Unterstützung und Begleitung bei allen Fragen rund um die Pflege. Gerne auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in Ihrem häuslichen Umfeld.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (Umbaumaßnahmen)
Zur Sicherstellung der Pflege bezuschusst die Pflegekasse der AOK Bayern Umbaumaßnahmen
im häuslichen Wohnumfeld (wie Türverbreiterungen, Abbau von Türschwellen).
Die Höhe des Zuschusses wird unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme ermittelt.
Der Zuschuss kann bis zu 4.000,00 EUR für die gesamte Maßnahme betragen.
Werden in einer Wohnung, in der mehrere Pflegebedürftige wohnen, bauliche Maßnahmen zur
Wohnumfeldverbesserung durchgeführt, die mehreren Pflegebedürftigen dienen (z. B. Türverbreiterungen
für zwei Rollstuhlfahrer), beträgt der Zuschuss je Person max. 4.000,00 EUR. Insgesamt ist der Zuschuss auf 16.000,00 EUR begrenzt.
Pflegeeinsatz/Beratungseinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI
- Beratung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen
- Hilfestellung
- Kurzmitteilung an die zuständige Pflegekasse
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (z.B. bei Erkrankung, Urlaub) umfasst u.a.
- Information über Voraussetzungen
- Antragstellung
- Durchführung der Verhinderungspflege
Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderungspflege
mindestens sechs Monate gepflegt hat.
Im Kalenderjahr stehen dafür 1.612,00 EUR für längstens sechs Wochen zur Verfügung. Zusätzlich kann je Kalenderjahr ein Betrag von bis zu 806,00 EUR aus der Kurzzeitpflege in die
Verhinderungspflege übertragen werden.
Im Kalenderjahr stehen somit insgesamt bis zu 2.418,00 EUR für längstens sechs Wochen zur Verfügung. Die Höhe der Leistung ist davon abhängig, ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine nicht
erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegekraft die Verhinderungspflege übernimmt.
Sterbebegleitung durch fachlich geschultes Personal und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Arzt. Im Vordergrund der pflegerischen und medizinischen Betreuung Sterbender steht das Recht auf einen friedvollen, schmerzfreien und würdevollen Tod.
Die Lebensumstände des Sterbenden werden so gestaltet, daß sie möglichst angenehm sind. Dabei bestimmt der Sterbende, was "Annehmlichkeit" für Sie/Ihn bedeutet.
Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos - Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein Unsere Angebote für Sie.
Beratung
- Schulung von pflegenden Angehörigen
- zur Pflegeversicherung
- zur Pflegeeinstufung
- zu Pflegehilfsmitteln
- zur Verhinderungs-Kurzzeitpflege
- zum Wohnumfeld
- zur Krankenhausentlassung
- zur Entlastung pflegender Angehöriger
Wir wollen:
- Ihr Selbstbewusstsein stärken und Ihnen Sicherheit vermitteln
- Probleme bewusst machen
- Strategien vermitteln
- Entlastungsangebote schaffen
- Ihre pflegerische Kompetenz verbessern
Pflegekurse
Nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen (wie Angehörigen, Nachbarn, Bekannten) bieten wir kostenlose Pflegekurse an. Über Termine und Veranstaltungsorte informieren wir gerne.
Seniorennachmittage
- Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr in den Verwaltungsräumen Bahnhofstr. 104, Bad Berneck
Hol- und Bringdienst
- auf Wunsch
Senioren- und Behindertenbetreuung
- bei Ihnen zu Hause
Zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege
und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung
und Betreuung gegeben ist, erhalten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
von bis zu 104,00 EUR (Grundbetrag) und bis zu 208,00 EUR (erhöhter Betrag) je Kalendermonat.
Dies gilt für altersverwirrte Personen (Demenzkranke), aber auch für geistig Behinderte
und psychisch Kranke.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege
und der hauswirtschaftlichen Versorgung kein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung
und Betreuung gegeben ist, erhalten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
von bis zu 104,00 EUR je Kalendermonat.
Der Betrag von 104,00 EUR bzw. 208,00 EUR ist zweckgebunden für bestimmte Betreuungsangebote
zur Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen.
Mit den "Sachleistungen" werden nicht etwa "Sachen", sondern die Dienstleistungen professioneller Pflegeeinrichtungen finanziert. Weil das erheblich teurer ist als private Hilfen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über den Zahlen für's Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt direkt an die Pflegeeinrichtung.
Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der "Überschuss" anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dieses Vorgehen wird als Kombinationsleistung bezeichnet.
Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen:
• müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen
• können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.
Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe)
Pflegebedürftige erhalten Grundpflege (beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege und der Ernährung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Einkaufen, Kochen, Waschen) durch Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit von der Pflegestufe werden die Kosten bis zu den nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträgen übernommen:
Stufe U I ohne EdA |
Stufe I ohne EdA |
Stufe II ohne EdA |
Stufe III ohne EdA |
Stufe III Härtefall ohne EdA |
---|---|---|---|---|
kein Anspruch | 468,00 EUR | 1144,00 EUR | 1612,00 EUR | 1995,00 EUR |
Stufe U I mit EdA |
Stufe I mit EdA |
Stufe II mit EdA |
Stufe III mit EdA |
Stufe III Härtefall mit EdA |
231,00 EUR | 689,00 EUR | 1298,00 EUR | 1612,00 EUR | 1995,00 EUR |
Pflegegeld für eine selbst beschaffte Pflegehilfe
Wird die häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson (wie Angehörige, Nachbarn, Bekannte) übernommen, bezahlt die AOK-Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von:
Stufe U I ohne EdA |
Stufe I ohne EdA |
Stufe II ohne EdA |
Stufe III ohne EdA |
Stufe III Härtefall ohne EdA |
---|---|---|---|---|
kein Anspruch | 244,00 EUR | 458,00 EUR | 728,00 EUR | 728,00 EUR |
Stufe U I mit EdA |
Stufe I mit EdA |
Stufe II mit EdA |
Stufe III mit EdA |
Stufe III Härtefall mit EdA |
123,00 EUR | 316,00 EUR | 545,00 EUR | 728,00 EUR | 728,00 EUR |
Kombinierte Leistungen
Wird der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen,
zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Dies gilt dann, wenn eine nicht erwerbsmäßig
tätige Pflegeperson zur Verfügung steht.
Ein Beispiel hierzu:
Stufe I ohne EdA. In einem Monat werden Pflegesachleistungen in Höhe von 280,80 EUR (entspricht 60 Prozent des monatlichen Höchstbetrags aus 468,00 EUR) in Anspruch genommen. Somit kann noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 97,60 EUR (entspricht 40 Prozent aus 244,00 EUR) gezahlt werden.